Gericht untersagt Bewerbern Zulassung zum Studium

Gericht untersagt Bewerbern Zulassung zum Studium


News Oldenburg13 Bewerber für die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg haben im juristischen Streit um die Zulassung zum Studium eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied: die Absage der Universität ist rechtmäßig.
Zunächst hatten insgesamt 22 Bewerber ihre Zulassung zum Studienfach Sonderpädagogik einklagen wollen. Neun Kläger zogen ihre Eilanträge aber zurück, nachdem die Universität ihr Berechnungsverfahren vor Gericht erläuterte. Im aktuellen Wintersemester werden im Bachelor-Studium Sonderpädagogik 132 Studienplätze vergeben, auf die sich 1.473 Abiturienten beworben hatten.
Vor Gericht beanstandeten die Kläger das Berechnungsverfahren der Universität für die Vergabe der Studienplätze. Es wurde kritisiert, dass die vorhandenen Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft werden. Das Gericht aber bestätigte das von der Hochschule erläuterte Berechnungsverfahren. Daher lautete das Urteil des Verwaltungsgerichts auch, dass die ermittelten 132 Studienplätze ordnungsgemäß vergeben worden sind. Die Kläger haben nun die Möglichkeit, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht iin Lüneburg eine Beschwerde gegen die Beschlüsse einzulegen.

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Oldenburg (Oldenburg)

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