Kein Schadenersatz für Mehrkosten beim Benzin-Mehrkosten
Das Oberlandesgericht Oldenburg veröffentlichte am vergangenen Donnerstag ein Urteil, nach dem Autofahrer, denen eine defekte Autogasanlage eingebaut wurde, keinen Anspruch auf die Erstattung der Benzin-Mehrkosten haben.
Grund für dieses Urteil war die Klage einer Frau, die sich für 1.900 Euro eine Autogasanlage in ihr Fahrzeug hat einbauen lassen. Die Anlage funktionierte nicht, sodass die Frau die Rückzahlung der Einbaukosten sowie Schadenersatz für die im Benzinbetrieb entstandenen Mehrkosten in Höhe von 1.600 Euro einklagen wollte. Das Oberlandesgericht jedoch entschied, dass die beklagte Firma die Einbaukosten zurückerstatten muss. Einen Schadensersatz müsse das Unternehmen aber nicht zahlen, denn die Benzinkosten lägen unterhalb der Einbaukosten (Aktenzeichen: OLG Oldenburg 13 U 59/11).
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Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Oldenburg (Oldenburg)
Bundesland:
Niedersachsen
Landkreis:
Kreisfreie Stadt
Höhe:
4 m ü. NN
Fläche:
102,96 km²
Einwohner:
161.334
Autokennzeichen:
OL
Vorwahl:
0441
Gemeinde-
schlüssel:
03 4 03 000