Ehrenmordprozess: viele Aussageverweigerungen zum Prozessauftakt
Der sog. Ehrenmordprozess vor dem Landgericht Oldenburg begann mit vielen Aussageverweigerungen. So machten die Ehefrau und eine Tochter des 58 Jahre alten Angeklagten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zudem kann sich der Sohn an kaum etwas erinnern und auch der Angeklagte äußerte sich nicht zur Sache.
Wegen Doppelmordes an einer seiner drei Töchter und deren Ehemann muss sich der aus Pakistan stammende Mehmood A. vor Gericht verantworten. Im Oktober 2003 soll der Pakistani die beiden erst vier Tage verheirateten Eheleute in Goldenstedt im Landkreis Vechta erstochen haben. Von der Staatsanwaltschaft wird ihm vorgeworfen, aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke gehandelt zu haben. Mehmood A. Hatte der Hochzeit, die heimlich in Pakistan stattfand, nicht zugestimmt. Durch die Tötung seiner damals 20-jährigen Tochter und deren 32-jährigen Ehemann sollte seine verletzte Ehre wieder hergestellt werden, sagte Staatsanwalt Rasmus Langemann. Er soll aus religiöser Überzeugung gehandelt haben, denn der Angeklagte gehört der Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya an.
Unter einem Vorwand soll der 1990 nach Deutschland gezogene Angeklagte seine Tochter und seinen Schwiegersohn in die elterliche Wohnung eingeladen haben. Er gab an, ihnen verzeihen zu wollen. Mit zehn Messerstichen tötete Mehmood A. den Mann und mit einem Stich ins Herz die Tochter.
Der Sohn des Angeklagten konnte zur Aufklärung der Tat nicht beitragen, obwohl er als einziger zur Sache aussagte. Vor Gericht gab er an, dass er sich an die vielen Äußerungen, die seinen Vater belasten, und die er damals gegenüber der Polizei gemachte hatte, nicht mehr erinnern könne. "Ich habe vergessen", sagte er immer auf Fragen des Richters. Daneben zog er auch die Aussage, seine Mutter habe damals direkt nach der Tat "Guck mal, was dein Vater gemacht hat" zu ihm gesagt, zurück.
Mehmood A. War nach der Tat in sein Heimatland geflüchtet und saß dort seit 2008 in Haft. Im August letzten Jahres wurde er nach Information der Staatsanwaltschaft als erster Tatverdächtiger in der Justizgeschichte von Pakistan nach Deutschland ausgeliefert. Zwischen den beiden Ländern gibt es kein Auslieferungsabkommen. Am 16. Februar soll der Prozess fortgesetzt werden. Mit einem Urteil ist nicht vor Ende April zu rechnen.
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Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Oldenburg (Oldenburg)
Bundesland:
Niedersachsen
Landkreis:
Kreisfreie Stadt
Höhe:
4 m ü. NN
Fläche:
102,96 km²
Einwohner:
161.334
Autokennzeichen:
OL
Vorwahl:
0441
Gemeinde-
schlüssel:
03 4 03 000