Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben
16.02.17, 0106/17jg
Oldenburg. Die Aufstallungsanordnung für sämtliches in der Stadt Oldenburg gehaltene Geflügel wird ab Freitag, 17. Februar, aufgehoben. Grundlage ist der Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vom 13. Februar, nach der in Kommunen mit weniger als 1.000 Stück Geflügel pro Quadratmeter die Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des hochansteckenden Geflügelpestvirus aufgehoben werden sollen.
Da aber nach wie vor von einem hohen Eintragsrisiko der Geflügelpest in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel ausgegangen werden muss, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, sollten weiterhin physikalische und funktionelle Barrieren zwischen dem Lebensraum von Wildvögeln und den Geflügelhaltungen errichtet werden.
Nach Wegfall der Aufstallungspflicht steht nun die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zur Minimierung des Risikos eines direkten und indirekten Kontakts von Hausgeflügel mit infizierten Wildvögeln besonders im Vordergrund. Insbesondere die indirekten Eintragungswege (von Wildvögeln verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu, aber auch mit Wildvogelkot kontaminiertes Schuhwerk oder Fahrzeuge) müssen verhindert werden; wesentliche Maßnahmen sind hier die Reinigung und Desinfektion von eventuell kontaminierten Gegenständen, das Aufstellen von Desinfektionswannen an den Stalleingängen und das Tragen von Schutzkleidung im eigenen Geflügelbestand. Zur Einhaltung der Grundregeln zur Gewährleistung der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter auch weiterhin gesetzlich verpflichtet. Die Nichtbeachtung der besonderen Schutzmaßregeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Allen Geflügelhaltern wird die Einhaltung folgende Schutzmaßnahmen dringend empfohlen:
- Personen, die Geflügelhaltungen aufsuchen, sollten andere Geflügelhaltungen in den folgenden 72 Stunden nicht betreten.
- Vermeidung der gemeinsamen Nutzung von Geräten und Fahrzeugen durch Geflügelhaltungen.
- Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelhaltungen auf das unerlässliche Maß.
- Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel.
- Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln.
- das Eindringen von Wildvögeln in Auslaufbereiche des Hausgeflügels sollte durch eine Begrenzung des Auslaufs nach oben und seitlich zum Beispiel durch Wildvogel-dichte Netze oder Gitter wirksam unterbunden werden
Nähere Informationen gibt es beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0441 235-4610. Die Allgemeinverfügung ist auch im Internet unter www.oldenburg.de zu finden.
Quelle: http://www.oldenburg.de/nc/pressemitteilungen.html
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Niedersachsen
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