Anleinpflicht für Hunde bis 15. Juli

Anleinpflicht für Hunde bis 15. Juli


News Oldenburg10.04.18, 0353/18rs
Brut- und Setzzeit beginnt/Sieben Freilaufflächen ausgewiesen
Oldenburg. Seit dem 1. April und bis zum 15. Juli besteht wieder Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der übrigen freien Landschaft. Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
In der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sollen die in der freien Natur und Landschaft lebenden Tiere, die durch freilaufende Hunde gestört werden könnten, besonders geschützt werden
Die freie Landschaft umfasst nach der Auslegung des Gesetzes unter anderem auch die innerstädtischen Grünflächen wie beispielsweise den Kleinen und Großen Bürgerbusch, den Utkiek, die Wallanlagen sowie die Deiche und sonstige Bereiche an Gewässern wie etwa den Swarte-Moor-See, den Drielaker See, den Tweelbäker See oder die Bornhorster Seen. Die Wanderwege durch die Grünzüge und Grünbereiche sind ebenfalls zur freien Landschaft zu zählen, sodass Hunde auch dort anzuleinen sind. Die wesentlichen Bereiche wurden entsprechend beschildert, es gelten allerdings die gesetzlichen Vorschriften. Ausgenommen von der Regelung sind die öffentlichen Straßen und Wege (beispielsweise auch verkehrsberuhigte Bereiche und wenig befahrene Straßen).
In einigen Schutzgebieten gilt aufgrund der jeweiligen Schutzgebietsverordnung teilweise auch eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde. Dies trifft z. B. für den Bereich der Hausbäkeniederung (u. a. mit dem Schwanenteich und der Tonkuhle), der Haarenniederung, dem Blankenburger Holz und Klostermark mit dem Blankenburger See sowie dem Bahndammgelände Krusenbusch zu.
Im Eversten Holz gilt seit Februar 2016 aus ordnungsrechtlichen Gründen eine ganzjährige Anleinpflicht. Im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli gilt die Anleinpflicht auch im Bereich der dort ausgewiesenen Freilauffläche.
Eine Übersicht über die Bereiche, in denen die Anleinpflicht gilt, kann im Internet unter www.oldenburg.de/anleinpflicht heruntergeladen werden. Hier gibt es auch detaillierte Informationen zu den Freilaufflächen. Seit 2013 sind während der Brut- und Setzzeit mittlerweile sieben Flächen ausgewiesen, auf denen Hunde auch in diesem Zeitraum frei laufen dürfen.
Quelle: http://www.oldenburg.de/nc/pressemitteilungen.html

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