Wintereinbruch: AWB räumt die Hauptverkehrsstraßen
04.01.16, 0003/16rs
Stadt weist auf Räum- und Streupflichten im hin
Oldenburg. Der Wintereinbruch in den vergangenen Tagen hat in Oldenburg auf fast allen Straßen und Gehwegen im Stadtgebiet für schwierige Verkehrsbedingungen gesorgt. Die Räumfahrzeuge des AWB sind derzeit morgens ab fünf Uhr im Einsatz, um die Hauptverkehrsstraßen zu räumen und Salz gegen die Glätte zu streuen.
Darüber hinaus ergeben sich aus den winterlichen Wetterverhältnissen aber auch Räum- und Streupflichten für die Oldenburger. Grundlage für die Räum- und Streupflicht bilden die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungssatzung der Stadt Oldenburg (Ortsrecht). Außerdem gibt die Rechtsprechung Hinweise auf Winterdienstpflichten. Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstückes, das an eine Straße oder einen Weg grenzt, haben die Verantwortung für die Räum- und Streupflicht (Eigentümerpflicht). Mieterinnen und Mieter sollten ihren Mietvertrag prüfen. Häufig ist die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen worden. Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, sind mindestens in einer Breite von 1,50 m zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Ist kein angelegter Gehweg vorhanden, ist an beiden Seiten ein 1,50 m breiter Streifen ab begehbarem Straßenrand zu räumen und zu streuen. Ist vor einem Grundstück eine Bushaltestelle vorhanden, ist die Räum- und Streupflicht des Gehweges so wahrzunehmen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. In der Fußgängerzone sind an beiden Seiten Gehbahnen in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand von Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Der Winterdienst ist montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchzuführen und bei entsprechenden Wetterverhältnissen bis 20 Uhr zu wiederholen.
Beim Winterdienst gilt der Grundsatz: Erst räumen - dann gegebenenfalls streuen! Um die Umwelt zu schonen, sind Salz und andere auftauende Stoffe nur bei extremen Wetterlagen wie zum Beispiel Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an heiklen Stellen wie zum Beispiel Treppen, Rampen oder bei Strecken mit starkem Gefälle erlaubt. Grundsätzlich sollte mit einem "abstumpfenden Mittel" wie Sand, Granulat oder Splitt gestreut werden.
Quelle: http://www.oldenburg.de/nc/pressemitteilungen.html
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Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Oldenburg (Oldenburg)
Bundesland:
Niedersachsen
Landkreis:
Kreisfreie Stadt
Höhe:
4 m ü. NN
Fläche:
102,96 km²
Einwohner:
161.334
Autokennzeichen:
OL
Vorwahl:
0441
Gemeinde-
schlüssel:
03 4 03 000